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Bodenseegras e. V.

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Autorisierter Zugriff für Vereinsmitglieder & Behörden.

Kinder-, Jugendschutz & Gesundheitskonzept

Schutzkonzept nach KCanG:
Der Bodenseegras e. V. setzt alle gesetzlichen Vorgaben lückenlos um. Ein sicherer, informierter Umgang und gesundheitlicher Schutz stehen im Zentrum unserer Vereinsarbeit.

1. Mindestalter 21 Jahre

Der Bodenseegras e. V. nimmt ausschließlich Mitglieder auf, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. Damit schützen wir junge Erwachsene in ihrer Entwicklung wirksam vor vorzeitigem Cannabiskonsum.

2. Geschulte Präventionsbeauftragte

Als Präventionsbeauftragte ist Gesine Gieschke benannt. Sie hat die offizielle Präventionsschulung für Anbauvereinigungen nach dem Curriculum der Landesstelle für Suchtfragen Baden-Württemberg absolviert und steht Mitgliedern für vertrauliche Einzelgespräche und Fragen zur Verfügung:
E-Mail: info@bodenseegras.club

3. Regionale Beratungsstelle für Suchthilfe

Für weiterführende ambulante Beratung und Unterstützung arbeiten wir mit den regionalen Fachstellen zusammen:

Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete (Diakonie OAB)
Katharinenstraße 16
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541 950180 • Fax: 07541 9501820
E-Mail: psb@diakonie-oab.de
Web: www.diakonie-oab.de/suchthilfe-praevention

4. Schutz des Kindeswohls & elterliche Verantwortung

Mitglieder, die mit Kindern im Haushalt leben, werden gezielt über sichere, kindersichere Aufbewahrung aufgeklärt. Bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung greift ein sofortiger Abgabestopp.

5. Mindestabstände & neutrale Verpackung

Der Standort in der Klausenburger Str. 9 hält den Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und Kitas zuverlässig ein. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich in neutralen, kindergesicherten Verpackungen mit Beipackzettel zu Inhaltsstoffen, Risiken und Hilfsangeboten.

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